Sie haben eine polizeiliche Beschuldigtenanhörung erhalten? Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
Wenn Sie eine Beschuldigtenanhörung erhalten haben, dann ist gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet worden. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und vereinbaren Sie mit mir kurzfristig einen Beratungstermin. Ich übernehme den Schriftverkehr mit den Ermittlungsbehörden und gebe nach erfolgter Akteneinsichtnahme ggfs. eine Einlassung für Sie ab.
Ich übernehme Ihre Verteidigung bei sämtlichen Straftaten.
“Wer schuldig ist, braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten.”
Norbert Kuß, Justizopfer, saß 683 Tage unschuldig im Gefängnis