Strafrecht

Sie haben eine polizeiliche Beschuldigtenanhörung erhalten? Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Wenn Sie eine Beschuldigtenanhörung erhalten haben, dann ist gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet worden. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und vereinbaren Sie mit mir kurzfristig einen Beratungstermin. Ich übernehme den Schriftverkehr mit den Ermittlungsbehörden und gebe nach erfolgter Akteneinsichtnahme ggfs. eine Einlassung für Sie ab.

Ich übernehme Ihre Verteidigung bei sämtlichen Straftaten.

“Wer schuldig ist, braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten.”

Norbert Kuß, Justizopfer, saß 683 Tage unschuldig im Gefängnis

Sie haben ein rechtliches Problem?

Wir unterstützen Sie kompetent und zielsicher. Sprechen Sie uns an!

Frau Rechtsanwältin Michel hat mich in einer Familiensache stets gut beraten, unterstützt und im gerichtlichen Verfahren meine Interessen vollumfänglich durchgesetzt. Ich war sehr zufrieden.

Nelli R.
Bohmte, Niedersachsen

Sie haben ein rechtliches Problem? Wir haben die Lösung!