Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß erhalten? Bevor Sie zahlen, lassen Sie mich den Bußgeldbescheid überprüfen. Denn es lohnt sich!
Viele Bußgeldbescheide sind bereits aus formellen Gründen unwirksam. Auch den Straßenverkehrsbehörden und den Messbeamten unterlaufen manchmal Fehler. Meine Aufgabe besteht darin, die Fehler festzustellen und das Einstellen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen Sie zu erreichen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben, entstehen Ihnen keine Kosten für meine Tätigkeit. Den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung führe ich selbst.
„Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.“
Konrad Adenauer (1876-1967), erster Bundeskanzler der BRD