Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten? Der Verlust eines Arbeitsplatzes ist bitter. Bevor Sie die Kündigung akzeptieren, lassen Sie sie durch einen Anwalt überprüfen.
Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, sollten Sie kurzfristig einen Beratungstermin mit mir vereinbaren. Denn wir müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Darüberhinaus berate ich Sie,
- wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben,
- wenn nach der Beendigung ein schlechtes oder gar kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird,
- wenn Sie als Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis beenden wollen,
- wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung haben.
„Mein Großvater sagte mir einst, dass es zwei Sorten von Menschen gäbe. Die, die arbeiten und die, die sich die Lorbeeren für diese Arbeit einheimsen. Er sagte mir, ich solle versuchen in der ersten Gruppe zu sein; es gäbe dort viel weniger Konkurrenz.“
Indira Gandhi (1917-1984), indische Politikerin